Im Pflegebereich schafft die Aufstehhilfe nicht nur für Patienten
Abhilfe beim beschwerlichen Toilettengang, sondern erleichtert
auch die physische Arbeit des Pflegepersonals und spart so Zeit
und Kosten.
Um die Anschaffung einer Aufstehhilfe für jeden Patienten bezahlbar zu machen, bieten verschiedene Träger bei Vorliegen eines Pflegegrads Zuschüsse an. Damit Ihr Antrag auf Hilfsmittel reibungslos bearbeitet wird, muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden.
Damit Ihre Krankenkasse ein Hilfsmittel erstattet, benötigen Sie eine Verordnung – also ein Rezept – Ihres Arztes. Er entscheidet, ob eine Aufstehhilfe in Ihrer Situation erforderlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt die Verordnung möglichst detailliert ausfüllt. Aus dem Rezept muss unbedingt die medizinische Notwendigkeit für eine Aufstehhilfe hervorgehen!
Hier finden Sie eine Übersicht an Beschwerden, die eine Aufstehhilfe als Hilfsmittel begründen:
Auf dieser Webseite können Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe suchen, der Ihnen gerne ein Angebot für die Aufstehhilfe R2D2 erstellt. Sanitätshändler in meiner Nähe finden.
Reichen Sie das Rezept Ihres Arztes sowie den Kostenvoranschlag für die Aufstehhilfe R2D2 bei Ihrer Krankenkasse ein. Es ist außerdem hilfreich, ein separates Anschreiben an die Krankenkasse zu verfassen, in dem Sie Ihre persönliche Situation beschreiben. Darin können Sie mitteilen, welche Einschränkungen Sie haben und begründen, warum Sie die Aufstehhilfe R2D2 als Hilfsmittel brauchen. Für den Sachbearbeiter dienen diese Unterlagen als wichtige Entscheidungshilfe, ob Sie die Aufstehhilfe R2D2 wirklich benötigen oder nicht!
Tipp: Machen Sie den Sachbearbeiter auf die Vorteile der Aufstehhilfe R2D2 aufmerksam.
Die Aufstehhilfe R2D2 bietet Ihnen zahlreiche Vorteile gegenüber vergleichbaren Modellen auf dem Markt. Diese Vorteile können Sie in Ihrem Anschreiben erwähnen:
Wichtiger Hinweis: Ihre Krankenkasse kann nur getestete Hilfsmittel gewähren. Die Aufstehhilfe R2D2 ist im Hilfsmittelverbandkatalog des GKV-Spitzenverbands enthalten. Geben Sie in Ihrem Antrag die Hilfsmittelnummer 33.40.03.1004 - Aufstehhilfe R2D2, Art.-Nr. 8140100 an – oder drucken Sie dieses PDF aus und legen Sie es Ihrem Antrag bei.
Die Leistungsanbieter für die Aufstehhilfe R2D2 rechnen unter Vorlage des Rezepts und des Kostenvoranschlags mit der Krankenkasse ab. Wichtig: Erst jetzt entscheidet die Krankenkasse, ob sie die Aufstehhilfe R2D2 als Hilfsmittel gewährt und die Kosten trägt. Aus diesem Grund sollten Sie den Bescheid der Krankenkasse unbedingt abwarten. Falls Sie die Aufstehhilfe R2D2 vorher kaufen, müssen Sie diese in der Regel selbst bezahlen.
Das können Sie tun, wenn Ihr Antrag auf ein Hilfsmittel abgelehnt wird.
Wird Ihr Antrag auf ein Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Dafür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen – und zwar innerhalb einen Monats nach Zugang des Bescheids. Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem Schreiben die Notwendigkeit einer Aufstehhilfe anhand Ihrer persönlichen Situation darzustellen und sich diese von Ihrem Arzt bescheinigen zu lassen. Klicken Sie auf diesen Link für weitere Informationen.
Ihre Krankenkasse ist nicht zuständig für den Antrag auf eine Aufstehhilfe?
Je nachdem, für welchen Zweck Sie die Aufstehhilfe R2D2 benötigen, kann neben der Krankenkasse auch die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitsagentur, die Pflegekasse oder das Sozialamt die Kosten übernehmen. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Kostenträger für Ihren Antrag in Frage kommt, erkundigen Sie sich bei einer Servicestelle für Rehabilitation.
Eine Liste mit Servicestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.